"No government ought to be without censors;
and where the press is free no one ever will."
DAB+ Pilotprojekt: Durch seine Entscheidungen Nr. 4/2024 (Cobel D A.G. – Radio Contact Ostbelgien NOW), Nr. 5/2024 (Privater Rundfunk in Ostbelgien VoG PRiO – Radio 700), Nr. 6/2024 (regioMEDIEN AG – 100,5 DAS HITRADIO) und Nr. 7/2024 (Sunshine Sounds PGmbH – Radio Sunshine) vom 17. Juli 2023 hat der Medienrat die befristete Zuteilung der Funkfrequenz 195,936 MHz (Kanal 8A) an diese Anbieter zur gemeinsamen Nutzung für die digitale Ausstrahlung ihrer Programme zusätzlich zur analogen Verbreitung (und somit das DAB+-Pilotprojekt) um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der Erlass der Regierung vom 19. Dezember 2024 sieht dies ebenfalls für den BRF vor. Die Entscheidungen finden Sie hier.
Verlängerung der befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz. Durch die Entscheidung Nr. 8/2024 vom 20. Dezember 2024 hat der Medienrat die befristete Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz aufgrund von kurzfristig aufgetretenem Frequenzbedarf an die PGmbH Sunshine Sounds für ihren Regionalsender „Radio Sunshine“ bis zum 31. Mai 2025 verlängert. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage des Artikels 63 des Mediendekrets 2021 im Kontext des laufenden Verfahrens zur regulären Neuzuteilung dieser Funkfrequenz verabschiedet. Die Entscheidung finden Sie hier.
Bestellung eines Auditors beim Medienrat. Bestellung von Auditoren. Auf der Grundlage des Artikels 101 §3 des Mediendekrets vom 1. März 2021 hat der Medienrat mit seiner Entscheidung Nr. 9/2024 vom 20. Dezember 2024 Kurt Andres vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 zum Auditor beim Medienrat ernannt. Die Auditoren überwachen die korrekte Einhaltung des Mediendekrets 2021 sowie von dessen Ausführungsbestimmungen, einschließlich im Bereich der Funkfrequenzen, und führen diesbezügliche Untersuchungen durch. Die Entscheidung finden Sie hier.
Zur Verstärkung seiner Geschäftsstelle sucht der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur sofortigen vertraglichen Einstellung einen Juristen mit Schwerpunkt Regulierung der elektronischen Kommunikation (w/m/d) auf Vollzeitbasis. Näheres unter Jobangebote.
Verlängerung der befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz. Durch die Entscheidung Nr. 3/2024 vom 30. September 2024 hat der Medienrat die befristete Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds für ihren Regionalsender „Radio Sunshine“ bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage des Artikels 63 des Mediendekrets 2021 im Kontext des laufenden Verfahrens zur regulären Neuzuteilung der Funkfrequenz verabschiedet und tritt am 1. Oktober in Kraft. Die Entscheidung finden Sie hier.
Bekanntmachung des Medienrats gemäß Artikel 52 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen: Ausschreibung der koordinierten UKW-Hörfunkfrequenzen 97,5 MHz (Sendestandort Lontzen) und 101,6 MHz (Sendestandort Rocherath), die für eine Zuteilung an privatrechtliche Anbieter von linearen auditiven Mediendiensten zur Verfügung stehen bzw. stehen werden (siehe auch Belgisches Staatsblatt vom 19. Juni 2020, Seite 45727). Anträge sind bis zum 12. August 2024 einschließlich beim Medienrat einzureichen. Die Ausschreibung finden Sie hier.
Verlängerung der befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz. Durch die Entscheidung Nr. 2/2024 vom 29. Mai 2024 hat der Medienrat die befristete Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds für ihren Regionalsender „Radio Sunshine“ bis zum 30. September 2024 verlängert. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage des Artikels 63 des Mediendekrets 2021 verabschiedet und tritt am 1. Juli in Kraft. Sie finden Sie hier.
Digital Services Act (DSA): Belgien hat seine vier zuständigen Behörden benannt, um die Bestimmungen der EU-Verordnung durchzusetzen. Der DSA (d.h. die Verordnung (EU) 2022/65 "Gesetz über digitale Dienste") will ein sicheres und zuverlässiges Umfeld für die Nutzer digitaler Dienste und insbesondere für die Nutzer von sogenannten "Online-Plattformen" wie Video-Sharing-Plattformen oder E-Commerce-Plattformen in ganz Europa schaffen. Er ist eine wichtige europäische Gesetzgebung, die harmonisierte Regeln zum Schutz der Verbraucher in der digitalen Welt festlegt und gleichzeitig die Grundrechte des Einzelnen garantiert. Diese Regeln tragen zum reibungslosen Funktionieren des digitalen Binnenmarktes bei und werden die digitale Souveränität Europas und seiner Mitgliedsstaaten in diesem Bereich stärken. Mit der Benennung der vier zuständigen Behörden ist Belgien für die Anwendung des DSA in unserem Land bereit. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die Rolle der zuständigen Behörde für die Mediendienste vom Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft wahrgenommen. Eine gemeinsame Pressemitteilung der zuständigen Behörden finden Sie hier.
Eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Fassung der Pressemitteilung finden Sie auf der Website des BIPT:
Schütze Dich vor Manipulation - Info-Video zu den Europawahlen. Im Rahmen der Kampagne zur Sensibilisierung für die Risiken von Desinformation und Informationsmanipulation hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der ERGA, dem Netzwerk der europäischen Medienregulierungsbehörden, dem auch der Medienrat angehört, einen Videoclip mit Ratschlägen zum Schutz, insbesondere von Jugendlichen, vor Manipulation anlässlich der EU-Wahlen vom 9. Juni realisiert.
Der Medienrat sucht zwei neue Personalmitglieder. Zur Verstärkung seiner Geschäftsstelle sucht der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur sofortigen vertraglichen Einstellung einen Medienrechtler (1 VZÄ - m/w/d) und einen Europakoordinator (0,5 VZÄ - m7w/d). Näheres unter Jobangebote
Vorab-Konsultation des BIPT über Anpassungen des Standardangebots für den Vorleistungszugang zum Kabelnetz von VOO. Die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK), der die Regulierungsbehörden BIPT, CSA, VRM und Medienrat angehören, hat am 29. Juni 2018 mehrere Entscheidungen zur Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte getroffen (siehe www.medienrat.be – Regulierung – Marktanalysen) und marktmächtige Unternehmen bestimmt, denen besondere Verpflichtungen auferlegt wurden. In diesem Rahmen hat die KRK dann am 25. März 2021 Entscheidungen zur Genehmigung von Standardangeboten für den Vorleistungszugang zu den Kabelnetzen von Brutélé, Telenet und VOO S.A verabschiedet (siehe u. a. Entscheidung der KRK vom 25. März 2021 über die Genehmigung des Standardangebotes von VOO S.A. für den Zugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet, www.medienrat.be – Regulierung – Marktanalysen). Durch diese Entscheidungen erhalten alternative Betreiber ein angepasstes Standardangebot für den Zugang zu diesen Netzen, das es ihnen besser ermöglicht, verschiedene Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und diese in höherer Qualität über die betroffenen Kabelnetze anzubieten.
Am 16. April 2024 übermittelte Orange Belgium den Mitgliedern der KRK die Absicht, Bestimmungen des aktuellen Standardangebots für den Vorleistungszugang zum Kabelnetz von VOO anzupassen und formulierte seine Abänderungsvorschläge in einer Reihe von Dokumenten. Das BIPT sammelt diesbezüglich Kommentare und Anmerkungen. Interessierte Kreise können die Dokumente über die untenstehenden Links einsehen und ihre Kommentare dem BIPT bis zum 24. Mai mitteilen.
Bestellung von Auditoren. Auf der Grundlage des Artikels 101 §3 des Mediendekrets vom 1. März 2021 hat der Medienrat mit seiner Entscheidung Nr. 1/2024 vom 17. Januar 2024 das Mandat von Dr. François Jongen und Lothar Kirch als Auditoren beim Medienrat vom 15. März 2024 bis zum 14. März 2025 einschließlich, verlängert. Die Auditoren überwachen die korrekte Einhaltung des Mediendekrets 2021 sowie von dessen Ausführungsbestimmungen und führen diesbezügliche Untersuchungen durch. Ein Auditor nimmt nicht an den Entscheidungen des Medienrates über einen Fall teil, in dem er die Untersuchung durchgeführt hat. Die Entscheidung Nr. 1/2024 finden Sie hier.
MR-Delegation nahm Einladung des Beirats für Mediendienste an Knapp zwei Wochen nach seiner Einsetzung hat der „neue“ Medienrat am Mittwoch, 24. Januar 2024, an einer Sitzung des Beirats für Mediendienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft teilgenommen. Nach einer kurzen Vorstellung der neuen Zusammensetzung durch Präsident Jürgen Heck oblag es Robert Queck, und Frequenzverwalter Lothar Kirch, den Mitgliedern des Beirats, in dem Medienanbieter und -nutzer im weitesten Sinne gemeinsam Gutachterfunktionen in der Gesetzgebung und in der Praxis im Medienbereich wahrnehmen, näher zu bringen, wie Frequenzverwaltung für die und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft funktioniert. Vorausgegangen war eine entsprechende Einladung seitens der Beirats, da dessen Mitglieder einen entsprechenden Informationsbedarf geäußert hatten. Hier geht es zum Vortragstext (Dieser Vortrag dient lediglich Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung.).
Medienratspräsident Jürgen Heck (rechts) und André Goebels, der Präsident des Beirats für Mediendienste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Fotoquelle: privat
Neuer Medienrat mit neuem Präsidenten für vier Jahre eingesetzt Am 11. Januar 2024 haben die drei Mitglieder des Medienrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Jürgen Heck, neuer Präsident; Robert Queck, neuer stellvertretender Präsident und Dr. François Jongen, Mitglied) ihren Amtseid in den Händen der für Medien zuständigen Ministerin, Isabelle Weykmans, geleistet. Mit der Eidesleistung beginnt nun eine Amtszeit von vier Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Verlängerung der befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz. Am 12. Dezember 2023 hat der Medienrat die Entscheidung Nr. 8/2023 verabschiedet. Diese verlängert die kurzfristige und befristete Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds für ihren Regionalsender „Radio Sunshine“ (Entscheidung Nr. 2/2023) bis zum 30. Juni 2024. Die Entscheidung finden Sie hier.
Mitteilung des BIPT über den kooperativen Ausbau von FTTH-Netzen. In den letzten Monaten haben mehrere Betreiber erklärt, dass es wichtig und sogar notwendig ist, Kooperationen einzugehen, um Ausbaukosten zu senken und die Glasfaserabdeckung zu beschleunigen, anstatt Glasfaserinfrastrukturen zu verdoppeln. Diesbezügliche Vereinbarungen können sich ggf. auf die laufenden Marktanalysen auswirken, die das BIPT derzeit zusammen mit den Medienregulierungsbehörden (CSA, VRM und Medienrat) durchführt. In einer „Mitteilung vom 10. Oktober 2023 über den kooperativen FTTH-Ausbau“ hat das BIPT seine Bereitschaft bekundet, unbeschadet der Anwendung des Wettbewerbsrechts in Zusammenarbeit mit den Medienregulierungsbehörden etwaige Vereinbarungen oder Vertragsentwürfe zu prüfen. Für die Mitteilung in FR, NL, EN, siehe www.bipt.be – DE – Betreiber – Veröffentlichungen – Mitteilung (12.10.2023).
Vier Mandate beim Medienrat neu zu besetzen. Durch Ausschreibung im Belgischen Staatsblatt vom 30. Oktober 2023 (S. 100929) hat die Regierung bekannt gemacht, dass im Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft alle vier Mandate ab dem 4. Dezember 2023 für vier Jahre neu zu besetzen sind. Bewerbungen werden bis zum 17. November 2023 an Frau Mona Locht, Kabinettschefin des Kabinetts Weykmans, Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Klötzerbahn 32, 4700 Eupen, erbeten. Die Ausschreibung mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Veranstaltungsradio „Rally Radio“. Durch seine Entscheidung Nr. 7/2023 vom 7. September hat der Medienrat die Event-Funkfrequenzen 107,3 MHz (ab Triangel) und 104,8 MHz (ab Auel-Steffeshausen) für das Veranstaltungsradio „Radio Rally“ zugeteilt. Radio Rally begleitet die East Belgian Rally vom 21. bis zum 24. September 2023. Es ist ebenfalls über die Event Funkfrequenz 98,0 MHz (ab Weismes) zu empfangen. Die Entscheidung finden Sie (siehe hier).
DAB+ Pilotprojekt: Durch seine Entscheidungen Nr. 3/2023 (Cobel D A.G. – Radio Contact Ostbelgien NOW), Nr. 4/2023 (Privater Rundfunk in Ostbelgien (PRiO) VoG – Radio 700), Nr. 5/2023 (regioMEDIEN AG – 100,5 DAS HITRADIO) und Nr. 6/2023 (Sunshine Sounds PGmbH – Radio Sunshine) vom 17. Juli 2023 hat der Medienrat den bezeichneten privaten Mediendienste anbietern die Funkfrequenz 195,936 MHz (Kanal 8A) zur gemeinsamen Nutzung bis zum 31. Dezember 2024 für die digitale Ausstrahlung Ihrer Programme zusätzlich zur analogen Verbreitung zugeteilt. Die Entscheidungen finden Sie (siehe hier).
Die „Entscheidung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet“ verpflichtet VOO S.A. unter anderem eine Kostenrechnungsmethode vorzusehen, die gewissen Anforderungen entspricht.
VOO S.A. hat diesbezügliche Unterlagen (Beschreibung der Kostenrechnungsmethode, Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers) für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage kommt der Medienrat zu dem Schluss, dass die Kostenrechnungsmethode der VOO S.A. für das Jahr 2021 den Vorschriften entspricht. Am heutigen Tag veröffentlicht der Medienrat die diesbezügliche „Mitteilung vom 30. Juni 2023 betreffend die Konformität der Kostenrechnungsmethode von VOO S.A. für das Jahr 2021“ (siehe hier).
Wer sich für die Ausschreibung der Funkfrequenz 195,936 (Kanal 8A) zwecks Teilnahme an einem DAB+-Pilotprojekt interessiert, findet hier den voraussichtlichen Zeitplan für die Zuteilungen und die Nutzung der Funkfrequenz.
Wer möchte an einem DAB+-Pilotprojekt teilnehmen? Am heutigen Tag veröffentlicht der Medienrat die Ausschreibung der Funkfrequenz 195,936 (Kanal 8A) zwecks Zuteilung zur gemeinsamen Nutzung bis zum 31. Dezember 2024 für die Teilnahme an einem DAB+-Pilotprojekt zur Ausstrahlung eines linearen auditiven Mediendienstes (Radioprogramm). Anträge können beim Medienrat eingereicht werden bis zum 21. Juni 2023 einschließlich. Die Ausschreibung finden Sie hier.
Befristeten Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz Durch die Entscheidung Nr. 2/2023 verlängert der Medienrat auf der Grundlage des Artikels 63 des Mediendekrets 2021 kurzfristig und befristet bis zum 31. Dezember 2023 die Zuteilung der Funkfrequenz 97,5 MHz an die PGmbH Sunshine Sounds für ihren Regionalsender „Radio Sunshine“. Die Entscheidung finden Sie hier.
Ausschreibung für das Mandat eines vierten Mitglieds des Medienrats. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat im Belgischen Staatsblatt die Ausschreibung für das Mandat eines vierten Mitglieds im Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft veröffentlicht. Das Mandat läuft bis zum 4. Dezember 2023. Bewerbungen werden bis zum 15. Dezember 2022 erbeten. Die Ausschreibung und alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
Genehmigung von Funkfrequenztests durch die VoG PRiO (Radio 700) im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Durch Entscheidung Nr. 2/2022 vom 26. Juli 2022 erlaubt der Medienrat der deutschsprachigen Gemeinschaft der VoG Privater Rundfunk in Ostbelgien (PRiO) die Funkfrequenzen 98,0 MHz, 102,3 MHz und 101,6 MHz jeweils für vier Stunden ab Sendestandort Rocherath mit einem Testton zu nutzen. So wird der VoG PRiO erlaubt, zu testen ob die Nutzung dieser Frequenzen es ermöglicht für Radio 700 die Abdeckung im Süden der deutschsprachigen Gemeinschaft zu verbessern. Die Entscheidung finden Sie hier.
Sechster Jahresbericht des BIPT über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien (Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30 April 2022 Am 1. Juli 2022 hat das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) nach Einarbeitung der Bemerkungen der Gemeinschaftsregulierungsbehörden (CSA, Medienrat und VRM) erneut einen Bericht über die Überwachungsaktivitäten, die während eines Jahres im Rahmen der Netzneutralität unternommen wurden, veröffentlicht. Weil das Internet zunehmend zur Übertragung von Mediendiensten genutzt wird und weil deshalb die Netzneutralität, d.h. die Gewährleistung eines offenen Internets und der gleichen Behandlung der übertragenen Informationen im Internet, auch inhaltliche Angelegenheiten betrifft, erfüllt das BIPT seine Überwachungsfunktion in Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden für Mediendienste. Den Bericht finden Sie hier in deutscher sowie auf der Website des BIPT (www.ibpt.be) auch in französischer, niederländischer und englischer Sprache.
Meldung des auditiven Mediendienstes Studio Néau durch die VoG Meakusma. Gemäß Artikel 8 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und die Kinovorstellungen hat die VoG Meakusma den auditiven Mediendienst "Studio Néau" gemeldet. Ziel dieses über das Internet verbreiteten Gemeinschaftsradios ist, ostbelgischen Kultur- und Sozialvereinen, Schulen, Privatpersonen und Jugendorganisationen eine Plattform für Sendungen zu bieten, wobei die redaktionelle Verantwortung bei Meakusma liegt. Die Meldung finden Sie hier.
Öffentliche Konsultation vom 15. Juli bis zum 4. August 2022 über einen Entscheidungsentwurf des Medienrats zur Erhöhung der Sendeleistung der Funkfrequenz 101,7 MHz ab Burg Reuland. Die vorliegende Konsultation betrifft den Entscheidungsentwurf des Medienrates zur Abänderung der Entscheidung Nr. 7/2022 vom 4. Dezember 2020. Auf Antrag der VoG Privater Rundfunk in Ostbelgien (PRiO) und nach einer Neukoordinierung der betroffenen Frequenz durch das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT), welche funktechnische Störungen ausschließt, soll die Sendeleistung der Frequenz 101,7 MHz ab Burg Reuland (BRF-Sendemast Steffeshausen) von 1 KW (30 dBW) auf 2 KW (33 dBW) erhöht werden.
Stellungnahmen aller interessierten Unternehmen, Vereinigungen und Personen zu diesem Entscheidungsentwurf werden bis zum 4. August 2022 einschließlich erwartet mittels E-Mail an info@medienrat.be. Den Entscheidungsentwurf finden Sie hier.
Durch Verordnung (EU) 2022/350 (siehe hier) und Beschluss (GASP) 2022/351 (siehe hier), welche beide am 2. März 2022 in Kraft getreten sind, hat der Rat der Europäischen Union Maßnahmen ergriffen die den Zugang zu den vom russischen Staat kontrollierten Medien Russia Today und Sputnik untersagen. Diese Maßnahmen sind sofort und unmittelbar anwendbar. Sie verbieten die Übertragung und Verbreitung der betroffenen Medien über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen und setzt alle Rundfunkgenehmigungen aus. Die belgischen Regulierungsbehörden BIPT, CSA, VRM und Medienrat haben bereits die betroffenen Betreiber kontaktiert und sie aufgefordert, die Maßnahmen zu implementieren. Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), der der Medienrat angehört, hat eine Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht welche Sie hier finden.
Die „Entscheidung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet“ verpflichtet VOO S.A. unter anderem eine Kostenrechnungsmethode vorzusehen, die gewissen Anforderungen entspricht. VOO S.A. hat diesbezügliche Unterlagen (Beschreibung der Kostenrechnungsmethode, Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers) für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage kommt der Medienrat zu dem Schluss, dass die Kostenrechnungsmethode der VOO S.A. für das Jahr 2020 den Vorschriften entspricht. Am heutigen Tag veröffentlicht der Medienrat die diesbezügliche „Mitteilung vom 2. März 2022 betreffend die Konformität der Kostenrechnungsmethode von VOO S.A. für das Jahr 2020“ (siehe hier).
Mit Entscheidung Nr. 1/2022 vom 28. Januar 2022 hat der Medienrat des Medienrates das Projekt „Gemeinschaftsradio Studio Néau“ der Meakusma VoG als wirtschaftlichen Mediendienst eingestuft. Die Meakusma VoG unterliegt somit unter anderem der Meldepflicht nach Artikel 8 des Mediendekrets vom 1. März 2021. Die Entscheidung finden Sie hier.
Bestellung von Auditoren. Auf der Grundlage des Artikels 101 §3 des Mediendekrets vom 1. März 2021 hat der Medienrat mit seiner Entscheidung Nr. 2/2021 vom 15. Oktober 2021 Lothar Kirch und Robert Queck zu Auditoren bestellt. Die Auditoren überwachen die korrekte Anwendung des Mediendekrets 2021 sowie von dessen Ausführungsbestimmungen und führen diesbezügliche Untersuchungen durch. Ein Auditor nimmt nicht an den Entscheidungen des Medienrates über einen Fall teil, in dem er die Untersuchung durchgeführt hat. Die Entscheidung Nr. 2/2021 finden Sie hier.
Die „Entscheidung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet“ verpflichtet VOO S.A. unter anderem eine Kostenrechnungsmethode vorzusehen, die gewissen Anforderungen entspricht. VOO S.A. hat diesbezügliche Unterlagen (Beschreibung der Kostenrechnungsmethode, Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers) für das Geschäftsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage kommt der Medienrat zu dem Schluss, dass die Kostenrechnungsmethode der VOO S.A. für das Jahr 2019 den Vorschriften entspricht. Am heutigen Tag veröffentlicht der Medienrat die diesbezügliche „Mitteilung vom 12. Juli 2021 betreffend die Konformität der Kostenrechnungsmethode von VOO S.A. für das Jahr 2019“ (siehe hier).
Am 24. Juni 2021 hat die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) die „Entscheidung über die Analyse der Einmalentgelte („One-Time Fees“) des Standardangebotes von VOO S.A. für den Zugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet“ verabschiedet. Dabei handelt es sich um Tarife, die ein alternativer Betreiber zusätzlich zu den monatlichen Gebühren einmalig an VOO S.A. für die Freischaltung und Installation von (Neu-)Kunden, für Reparaturen oder das Hinzufügen eines (eigenen) digitalen TV-Kanals zahlen muss. Die neuen Gebühren ersetzen die im Jahr 2018 festgelegten Übergangstarife. Die Entscheidung finden Sie hier. Eine diesbezügliche Pressemitteilung der KRK finden Sie hier.
Zur Vorbereitung der nächsten Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) einen Fragebogen zur Situation der Breitband und Fernsehmärkte (Technologien, Endkundenmärkte, Großkundenmärkte, Bewertung der beträchtlichen Marktmacht, Notwendigkeit von regulatorischen Verpflichtungen) erstellt. Den Fragebogen und die E-Mailantwortadresse finden Sie unter https://www.ibpt.be/operateurs/publication/reexamen-des-marches-du-haut-debit-et-de-la-radiodiffusion-questionnaire-2020. Antworten sind erwünscht bis zum 31. Mai. Die Antwortfrist wird bis zum 30. September verlängert!
Zur Vervollständigung seines Teams sucht der Medienrat einen Juristen (vertragliche, unbefristete Vollzeiteinstellung): Die Aufgaben des gesuchten Medienrechtlers (Studenten im letzten Studienjahr werden ebenfalls zugelassen) sind:
Neues Mediendekret in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Kraft getreten: Mit seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 12. April ist das neue Dekret über die Mediendienste und die Kinovorstellungen (Mediendekret 2021) in Kraft getreten. Es ersetzt das Mediendekret aus dem Jahr 2005. Das Dekret trägt neuesten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung und passt die Regeln der Deutschsprachigen Gemeinschaft an kürzlich erfolgte Änderungen der europäischen Gesetzgebung an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Entscheidung der KRK vom 25. März 2021 über die Genehmigung des Standardangebotes von VOO S.A. für den Zugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet: Am 25. März 2021 hat die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK), d.h. das BIPT, der CSA, der Medienrat und der VRM, mehrere Entscheidungen über die Genehmigung der Standardangebote für den Zugang zum Fernseh- und Breitbandangebot über Kabelnetze angenommen. Eine dieser Entscheidungen betrifft die Genehmigung des Standardangebotes von VOO S.A. für den Zugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet. Das Standardangebot erläutert die Bedingungen zu denen ein konkurrierender Betreiber Zugang zum Kabelfernsehnetz und zum Fernsehangebot von VOO S.A. erhalten kann, um mittels dieses Zugangs seinerseits Endkunden (einschließlich professionellen Kunden) Fernsehdienste anzubieten. Die Entscheidung finden Sie hier.
Mit Entscheidung Nr. 1/2021 vom 19. Februar 2021 hat die Beschlusskammer des Medienrates Cobel D A.G. als privaten Hörfunkveranstalter eines Regionalsenders ("Radio Contact Ostbelgien NOW") anerkannt und eine Funkfrequenz zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Am 13. Januar 2021 hat der Medienrat dem Parlament und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft seinen Tätigkeitsbericht 2017-2018 (siehe hier) und seinen Tätigkeitsbericht 2019 (siehe hier) übermittelt..
Mit Entscheidung Nr. 7/2020 vom 4. Dezember 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Anerkennung der VoG "Privater Rundfunk in Ostbelgien PRiO"als private Hörfunkveranstalter eines Sendernetzes ("Radio 700") erneuert und die entsprechenden Funkfrequenzen zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Kontext: Am 29. Juni 2018 hat die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) eine „Entscheidung betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet“ angenommen. Gemäß dieser Entscheidung wurden VOO S.A. Verpflichtungen zur Preiskontrolle und zur Transparenz auferlegt.
Öffentliche Konsultation: Die vorliegende Konsultation betriff den „Entscheidungsentwurf des Medienrates über die Analyse der Einmalentgelte („One-Time-Fees“) und des monatlichen Mietentgelts „SLA Repair“ im Rahmen des Standardangebotes von VOO S.A. für den Zugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet“. Stellungnahmen zu diesem Entscheidungsentwurf werden bis zum 12. November 2020 einschließlich erwartet mittels E-Mail an info@medienrat.be. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit Entscheidung Nr. 6/2020 vom 25. August 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Kino Scala PGmbH für die Dauer vom 27. August bis zum 9. September 2020 einschließlich ein weiteres Mal als Veranstalter eines Veranstaltungsradios („Autokino Büllingen“) anerkannt. Die notwendige Event-Frequenz wurde zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Am 18. August 2020 hat die VoG Meakusma auf der Grundlage von Artikel 27.1 des Mediendekrets vom 27. Juni 2005 einen linearen auditiven Mediendienst angemeldet. Das Meakusma-Radio-Festival 2020 fand vom 4. Bis zum 6. September 2020 statt und wurde über Internet übertragen. Siehe auch hier.
Mit Entscheidung Nr. 5/2020 vom 27. Juli 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Kino Scala PGmbH für die Dauer vom 13. August bis zum 26. August 2020 einschließlich ein weiteres Mal als Veranstalter eines Veranstaltungsradios („Autokino Büllingen“) anerkannt. Die notwendige Event-Frequenz wurde zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Mit Entscheidung Nr. 4/2020 vom 27. Juli 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Kino Scala PGmbH für die Dauer vom 29. Juli bis zum 11. August 2020 einschließlich ein weiteres Mal als Veranstalter eines Veranstaltungsradios („Autokino Büllingen“) anerkannt. Die notwendige Event-Frequenz wurde zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Mit Entscheidung Nr. 3/2020 vom 11. Juli 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Kino Scala PGmbH für die Dauer vom 15. bis zum 28. Juli 2020 einschließlich ein weiteres Mal als Veranstalter eines Veranstaltungsradios („Autokino Büllingen“) anerkannt. Die notwendige Event-Frequenz wurde zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Mit Entscheidung Nr. 2/2020 vom 27. Juni 2020 hat die Beschlusskammer des Medienrates die Kino Scala PGmbH für die Dauer vom 1. bis zum 14. Juli 2020 einschließlich als Veranstalter eines Veranstaltungsradios („Autokino Büllingen“) anerkannt. Die notwendige Event-Frequenz wurde zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
In Erwartung des Abschlusses des laufenden Verfahrens hat die Beschlusskammer des Medienrates mit Entscheidung Nr. 1/2020 vom 27. Juni 2020 die Anerkennung der VoG Privater Rundfunk in Ostbelgien (PRiO) als Veranstalter eines Sendernetzes („Radio 700“) bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich verlängert. Die notwendigen Funkfrequenzen werden ebenfalls befristet bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich zugeteilt. Die Entscheidung finden Sie hier.
Bekanntmachung der Beschlusskammer gemäß Artikel 51 des Dekretes vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen: Ausschreibung der koordinierten analogen UKW-Hörfunkfrequenzen, die für eine Zuteilung an private Hörfunksender zur Verfügung stehen bzw. stehen werden (siehe auch Belgisches Staatsblatt vom 19. Juni 2020, Seite 45727). Die Ausschreibung finden Sie hier.
Ergänzung vom 7. Juli 2020: Aufgrund der Entscheidung Nr. 1/2020 der Beschlusskammer vom 27. Juni 2020 sind die Funkfrequenzen für das Sendernetz 2 (Kelmis 101.2 MHz, Elsenborn 90.1 MHz und Sankt Vith 101.7 Mhz) erst ab dem 1. Januar 2021 verfügbar.
Die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) beschließt neue monatliche Großhandelstarife für den Zugang zu Kabelnetzen, einschließlich des Netzes von VOO.
Diese Entscheidungen ermöglichen es alternativen Betreibern, auf der Vorleistungsebene zu einem fairen Preis Zugang zu Kabelnetzen zu erhalten, so dass sich der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt zum Vorteil der Nutzer entwickeln kann und gleichzeitig die Netzbetreiber für diesen Zugang angemessen vergütet werden.
Die Entscheidung der KRK vom 26. Mai 2020 über die monatlichen Tarife für den Großhandelszugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber für Fernsehen im deutschen Sprachgebiet finden Sie hier. Eine diesbezügliche Pressemitteilung der KRK finden Sie hier
Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber.
Pressemitteilung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) über die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 5. Mai 2020 zu Entscheidungsentwürfen der KRK. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Öffentliche Konsultation über den Entscheidungsentwurf über das Standardangebot von VOO S.A. für den Großhandelszugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet
Auf Anfrage von Marktteilnehmern wird die Frist um Stellungnahmen zu dieser öffentlichen Konsultation einzureichen (info@medienrat.be) vom 19. Mai 2020 bis zum 26. Mai 2020 einschließlich verlängert. Mehr Informationen finden Sie hier.
Kontext: Am 29. Juni 2018 hat die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) eine „Entscheidung betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet“ angenommen. Gemäß dieser Entscheidung ist VOO S.A. unter anderem verpflichtet, im Rahmen ihrer Transparenzverpflichtungen ein Standardangebot zu veröffentlichen.
Öffentliche Konsultation: Die vorliegende Konsultation betriff den „Entscheidungsentwurf des Medienrates über die Genehmigung des Standardangebotes von VOO S.A. für den Großhandelszugang zum Fernsehangebot im deutschen Sprachgebiet“, welcher das Standardangebot von VOO S.A. bewertet, sowie das Standardangebot von VOO S.A. an sich. Stellungnahmen zu dieser Konsultation werden bis zum 19. Mai 2020 einschließlich erwartet mittels E-Mail an info@medienrat.be. Weitere Informationen finden Sie hier.
Stellungnahme der Beschlusskammer des Medienrats zum Aus für Radio Fantasy (G.E. vom 25. Februar 2020, S.5, „‘Radio Fantasy‘ stellt den Betrieb ein“)
Die Beschlusskammer des Medienrates, d.h. die Rundfunkregulierungsbehörde der deutschsprachigen Gemeinschaft, bedauert das im Grenz-Echo angekündigte endgültige Aus für Radio Fantasy sehr. Die Beschlusskammer hat in der Tat alles (rechtlich) Mögliche getan, um diese Einstellung des Sendebetriebs zu verhindern. So wurde mehrmals der Kontakt mit den Verantwortlichen von Radio Fantasy gesucht, um eine Lösung zu finden auf die Frage "welche Funkfrequenz kann für die Ausstrahlung der Programme genutzt werden?". Allein, die von Radio Fantasy gewünschte Frequenz 96.7 MHz ist seit der Neukoordinierung aufgrund ihrer technischen Eigenschaften eine Frequenz für Sendernetze und kann deshalb Lokalradios (wie Radio Fantasy) nicht zugeteilt werden.
In der Tat sind Frequenzen ein knappes Gut und stehen aus technischen Gründen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Sie müssen deshalb möglichst effizient genutzt werden, wobei die Frequenzen mit den größten Reichweiten den Sendern zugeteilt werden, die die ganze DG abdecken ("Sendernetze"). Die vorgesehene Ersatzfrequenz wäre technisch (insbesondere in Bezug auf erlaubte Sendestärke und Reichweite) für die Bedürfnisse von Radio Fantasy vollkommen gleichwertig gewesen. Sie hätte ab dem selben Sendestandort (Raeren Petergensfeld) genutzt werden können. Auch die Kosten des Marketings für diese neue Frequenz hätten sich unseres Wissens nach in tragbaren Grenzen gehalten. So bleibt der Beschlusskammer nur, betrübt festzustellen, dass die Rundfunklandschaft auch in der DG nun ärmer wird.
Für die Beschlusskammer des Medienrates: O. Weber, Präsident und Robert Queck
Bekanntmachung der Beschlusskammer (Belgisches Staatsblatt vom 29. Januar 2020, S. 4798): Die im Belgischen Staatsblatt vom 15. Januar 2020 (S. 1222) erfolgte Bekanntmachung welche ein Verfahren zur Zuteilung von koordinierten, analogen UKW Hörfunkfrequenzen eröffnete, wird zurückgezogen, da frequenztechnische Anpassungen erforderlich geworden sind. Das laufende Zuteilungsverfahren wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Eine neue Fassung der Bekanntmachung mit einer neuen Frist für die Stellung der Anträge wird schnellstmöglich veröffentlicht. Den Text der Bekanntmachung finden Sie hier.
Bekanntmachung der Beschlusskammer gemäß Artikel 51 des Dekretes vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen: Ausschreibung der koordinierten analogen UKW-Hörfunkfrequenzen, die für eine Zuteilung an private Hörfunksender zur Verfügung stehen bzw. stehen werden (siehe auch Belgisches Staatsblatt vom 15. Januar 2020, Seite 1222; sowie Erlass der Regierung vom 8. November 2007 zum Ausschreibungsverfahren für Frequenzen für terrestrisch verbreitete analoge und digitale audiovisuelle Mediendienste, http://www.ostbelgienlive.be/ - Service - Juristische Datenbank). Von diesen Hörfunkfrequenzen können die Frequenzen Elsenborn 90,1 MHz, Kelmis 101,2 MHz und Sankt-Vith 101,7 MHz erst ab dem 2. Juli 2020 zugeteilt werden. Für weitere Auskünfte kann man sich wenden an: info@medienrat.be.
Durch Entscheidung vom 9. Dezember 2019 hat die Beschlusskammer Anträgen von Radio 700 VoG PRiO vom 6. Dezember insoweit stattgegeben, dass – in Erwartung einer endgültigen Entscheidung – die Anerkennung von Radio 700 PRio als privates Hörfunksendernetz bis zum 1. Juli 2020 verlängert wird und der VoG PrIO, ebenfalls befristet bis zum 1. Juli 2020, kurzfristig Funkfrequenzen zugeteilt werden. Die Entscheidung finden Sie hier
Pressemitteilung der Regulierungsbehörden für Telekommunikation und audiovisuelle Medien über den Entscheid des Märktegerichtshofs Brüssel vom 4. September 2019 mit dem dieser die Klagen gegen die Regulierung der Breitband- und Fernsehmärkte abweist (KRK Entscheidungen vom 29. Juni 2018). Pressemitteilung
Pressemitteilung der Regulierungsbehörden für Telekommunikation und audiovisuelle Medien über die monatlichen Tarife für den Großhandelszugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber. Pressemitteilung
Öffentliche Konsultation bis zum 6. September 2019 zum „Entscheidungsentwurf des Medienrates über die monatlichen Tarife für den Großhandelszugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber im deutschen Sprachgebiet“. Alle interessierten Kreise werden hiermit eingeladen ihre Stellungnahme einzureichen unter info@medienrat.be. Konsultationsdokument
Vorabbefragung zu den Standardangeboten der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Breitband- und Fernsehmärkte).
Die Konferenz der Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation – KRK (BIPT, CSA, Medienrat, VRM) hat am 29. Juni 2018 (Korrigenda 11. Juli 2018) mehrere Entscheidungen zur Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte angenommen (siehe Rubrik "Regulierung - Marktanalysen"). Diese verpflichten die Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht unter anderem, Standardangebote zu veröffentlichen für:
Die KRK (Konferenz der Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation) hat am 29. Juni 2018 (Korrigenda 11. Juli 2018) mehrere Entscheidungen zur Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte angenommen (siehe Rubrik "Regulierung - Marktanalysen"). In diesem Zusammenhang organisiert das BIPT bis zum 15. Februar 2019 eine Konsultation zu den Kostenmodellen für den Zugang zu den Kabelfernsehnetzen und zum FTTH-Netz von Proximus. Mehr Informationen finden Sie hier.
Beschluss der Beschlusskammer des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Frequenzzuteilung an das private Hörfunknetz "Radio Contact Ostbelgien Now" vom 16. Juli 2018. Den Beschluss finden Sie hier.
Pressemitteilung der KRK : Die Telekom und Medienregulierungsbehörden haben eine Entscheidung für mehr Wettbewerb und mehr Auswahl auf den Breitband- und Fernsehmärkten angenommen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Entscheidung der KRK vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet. Die Entscheidung finden Sie hier und Korrigenda vom 11. Juli 2018 hier.
Pressemitteilung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) über die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 25. Mai 2018 zu den Entscheidungsentwürfen der KRK bezüglich der neuen Analyse der Märkte für Breitband-Internetzugang und Fernsehen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Pressemitteilung der KRK über die Notifizierung an die Europäische Kommission von Entscheidungsentwürfen bez. der neuen Analysen der Märkte für Breitband-Internetzugang und Fernsehen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Bekanntmachung gemäß Artikel 51 des Dekretes vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen: Ausschreibung der analogen UKW-Hörfunkfrequenzen, die für eine Zuteilung an private Hörfunksender zur Verfügung stehen (siehe auch Belgisches Staatsblatt vom 31. Januar 2018, Seite 7349). Die Ausschreibung finden Sie hier.
Brüssel, den 27. Oktober 2017 - Am 25. Oktober hat das Brüsseler Berufungsgericht die Beschlüsse der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) von 2013 über die Großhandelstarife der Dienste für Zugang zu den Kabelnetzen und ihre Beschlüsse von 2016 zur Revision dieser Tarife, für nichtig erklärt. Um Rechtsunsicherheit vorzubeugen und das gute Funktionieren des Marktes nicht zu stören, wird die Annullierung dieser Beschlüsse erst am 30. April 2018 Wirkung erzielen. Bis dann hat die KRK eine Marktanalyse mit neuen Tarifbestimmungen in Aussicht gestellt.
Am 11. Dezember 2013 und am 19. Februar 2016 hat die KRK Beschlüsse getroffen, in der Absicht, Tarife für die Großhandelsdienste, deren Leistung den Kabelnetz-Betreibern auferlegt wurde, festzulegen. Diese Beschlüsse sind Maßnahmen zur Durchführung der KRK-Marktanalyse-Beschlüsse vom 1. Juli 2011 und arbeiten aufgrund einer „Retail-Minus”-Methode die von der KRK auferlegte Verpflichtung der Kontrolle der Großhandelspreise für Kabelnetz-Zugang weiter aus.
Sowohl die Zugangsanbieter (Telenet, Coditel, Brutélé und Nethys) wie eine begünstigte Partei (Orange) hatten gegen die Durchführungsverordnungen von 2013 und 2016 Berufung eingelegt. Das Brüsseler Berufungsgericht hat am 25. Oktober mehrere Urteile gefällt, worin angeordnet wird, dass die angefochtenen Beschlüsse für nichtig erklärt werden. Der Grund für die Annullierung der Beschlüsse von 2013 ist eine ungenügende Begründung durch die KRK hinsichtlich bestimmter Bemerkungen, welche die Europäische Kommission damals über ihre Entwurf-Beschlüsse gemacht hatte. Als zusätzliches Element zur Bestärkung der Annullierung verweist der Richter ebenfalls auf die Inkonsistenz zwischen der gemeinsamen Behandlung von Nethys und Brutele hinsichtlich der Festlegung der Großhandelstarife aufgrund der Retail-Minus-Methode einerseits und der getrennten Betrachtung dieser Parteien in der Entscheidung von 2011 andrerseits. Die Beschlüsse von 2016 werden wegen ihrer inhärenten Bindung an die Beschlüssen von 2013 und wegen der Tatsache, dass seit dem Inkrafttreten der zugrunde liegenden Beschlüsse über die Öffnung der Kabelnetze (2011) eine Periode von 3 Jahren verstrichen ist, annulliert, wodurch die Regulierungsbehörden 2016 keine neuen Durchführungsbeschlüsse annehmen durften.
Weil eine Annullierung ohne eine vorläufige Aufrechterhaltungsmaßnahme ernsthafte Folgen für die Rechtssicherheit haben würde und wegen der Aussicht auf eine neue Marktanalyse über die Breitband- und Fernsehfunkmärkte, entscheidet das Gericht, dass die Folgen der Annullierung erst am 30. April 2018 Wirkung haben.
Die KRK bedauert das Urteil des Berufungsgerichts, unter Berücksichtigung der ausführlichen Begründung der Beschlüsse in manchen Punkten, die für die Annullierung in Betracht gezogen wurden, aber begrüßt den Aufschub der Wirkung der Annullierung. In der Praxis bedeutet dies, dass die jetzigen Großhandelstarife bis zum 30. April 2018 gültig bleiben. Die Marktanalyse von 2011, die zur Öffnung des Kabels für Wettbewerb Anlass gab, ist selbstverständlich nach wie vor in Kraft. Deshalb unterliegen die Kabelnetzbetreiber nach wie vor der Verpflichtung, unter transparenten und nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.
Die neuen Marktanalyse-Beschlüsse waren dieses Jahr Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und werden aller Voraussicht nach in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2018 veröffentlicht werden. Bezweckt wird, anhand dieser Beschlüsse neue Großhandelstarife festzulegen, die den Wettbewerb auf dem Markt weiter fördern werden.
Für weitere Auskünfte (für die Journalisten) bitte kontaktieren Sie: Herrn Robert QUECK, Telefon: 0473 66 66 08
Plenarsitzung des Medienrates
Eupen – Am 17. Februar 2017 verabschiedete das Plenum des Medienrates den Jahresabschluss 2016, den Finanzplan 2017 sowie den Tätigkeitsbericht 2016. Die für den 26. Januar 2017 geplante Plenarsitzung war nicht beschlussfähig; somit wurde die Annahme der Dokumente vertagt. Diese Dokumente sind auf dieser Website veröffentlicht. Das Plenum setzt sich aus den Mitgliedern der Beschluss- und Gutachtenkammer zusammen.“
Plenarsitzung des Medienrates
Eupen – Am 26. Januar 2017 befasst sich das Plenum des Medienrates mit der Annahme wichtiger Dokumente. Auf der Tagesordnung steht die Besprechung des Jahresabschlusses 2016, des Finanzplans 2017 sowie des Tätigkeitsberichts 2016. Diese Dokumente werden kurz darauf auf dieser Website veröffentlicht. Das Plenum setzt sich aus den Mitgliedern der Beschluss- und Gutachtenkammer zusammen.
André Goebels wiedergewählt
Gutachtenkammer bestätigt Präsidenten für die neue Legislaturperiode
Eupen – In seiner ersten Sitzung nach der offiziellen Einsetzung des Medienrates der DG hat die Gutachtenkammer am Donnerstag, den 17. September André Goebels als Präsident einstimmig bestätigt. Der 50-jährige Eupener ist Geschäftsführer von Radio Contact, der beste Mix! und war bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode Vorsitzender der Gutachtenkammer.
Als Herausforderungen für die nächsten Jahre sieht Goebels unter anderem die Analyse und anschließende unabhängige Erstellung eines Frequenzplans im UKW-Bereich für die privaten Rundfunkanbieter in der DG und die Entwicklung des Audio-Streamings .
Die Gutachtenkammer setzt sich aus Vertretern der Medienanbieter und Mediennutzer in der DG zusammen.
Frequenzzuteilung Radio Sunshine
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Beschlusskammer
Ausschreibung Frequenz 97,5
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Beschlusskammer des Medienrates
Bericht Radio 700
Auditorat
Gutachten PUR Radio 1, Radio Sunshine und Radio Fantasy
Berichtigung vom 7. Februar 2012 zur Entscheidung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 1. Juli 2011 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet.
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Pressemitteilung der KRK zur Veröffentlichung der Entscheidungen in Sachen Fernseh- und Breitbandmärkte.
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Die Entscheidung der Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation (KRK) vom 1. Juli 2011 betreffend die Analyse des Fernsehmarktes im deutschen Sprachgebiet.
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Pressemitteilung der KRK: Die Europäische Kommission hat keine grundlegenden Einwände gegen die Breitband- und Rundfunkmarktanalysen.
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Seit Januar 2010 beteiligte sich der Medienrat mit dem BIPT (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation), dem VRM (Vlaamse Regulator voor de Media) und dem CSA (Conseil Supérieur de l'Audiovisuel) an einer Analyse des Fernsehmarktes in Belgien.
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