Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Gospertstraße 42
4700 Eupen
Belgien

eMail: info@medienrat.be

Der Medienrat

Der Medienrat ist die unabhängige Regulierungsbehörde für die Mediendienste und die für ihre Übertragung genutzten Netze in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Er ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist nicht an Weisungen gebunden.
Er ist als 50. Mitglied der europäischen Plattform der audiovisuellen Medienregulierer (EPRA) beigetreten.

Der Medienrat reguliert insbesondere wirtschaftliche (d.h. gegen Entgelt erbrachte) Mediendienste, wie „audiovisuelle und auditive Mediendienste“ sowie „Video-Sharing-Plattform-Dienste“, deren Anbieter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sind. Bei auditiven und audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich um Angebote, die aus Sendungen, d. h. aus einer Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton (z. B. ein Spielfilm im Fernsehen) oder nur aus Tönen (z. B. eine Sportberichterstattung im Radio) bestehen. Diese Sendungen werden zu einem vom Anbieter bestimmten Zeitpunkt (z. B. klassisches TV- oder Radioprogramm) oder auf der Grundlage eines Katalogs auf Anfrage des Nutzers (z. B. Podcasts) bereitgestellt. Ein solcher Dienst unterliegt der redaktionellen Verantwortung seines Anbieters, richtet sich an die Allgemeinheit und dient der Information, Unterhaltung oder Bildung. Die Angebote werden mittels elektronischer Kommunikationsnetze (Funkwellen, Fernsehkabelnetze, Internet) übertragen. „Video-Sharing-Plattform-Dienste“ wie z. B. YouTube verbreiten audiovisuelle Inhalte über das Netz.

Der Medienrat wendet die Bestimmungen des Mediendekretes vom 1. März 2021 an und sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Er nimmt insbesondere die Meldungen der Anbieter von wirtschaftlichen Mediendiensten entgegen, teilt Funkfrequenzen zu und überwacht den Schutz von Minderjährigen, die Einhaltung der Regeln über die Meinungsvielfalt und über Werbung. Er analysiert die Märkte der Übertragung von Mediendiensten und erlegt Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht die entsprechenden Verpflichtungen auf, z. B. Wettbewerbern Zugang zu ihrer Fernsehplattform zu gewähren

Der Medienrat bildet mit den Medienregulierern der beiden anderen Gemeinschaften, CSA und VRM und der föderalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, dem BIPT, die Konferenz der Regulierer für elektronische Kommunikationsnetze (KRK).

Mitglieder des Medienrates:

Jürgen Heck (juergen.heck@medienrat.be)
Präsident

Robert Queck (robert.queck@medienrat.be)
Stellv. Präsident

Dr. François Jongen (francois.jongen@medienrat.be)
Mitglied

Auditoren beim Medienrat:

François Jongen, Lothar Kirch

Nach Artikel 101 §3 des Mediendekrets vom 1. März 2021 überwachen die Auditoren die korrekte Einhaltung des Mediendekrets 2021 sowie von dessen Ausführungsbestimmungen und führen diesbezügliche Untersuchungen durch. Ein Auditor nimmt nicht an den Beratungen und an der Entscheidung des Medienrates über einen Fall teil, in dem er die Untersuchung durchgeführt hat. Die Bestellungsentscheidung Nr. 1/2024 finden Sie hier.