"No government ought to be without censors;
and where the press is free no one ever will."
Gutachten Nr. 01/2012 der Beschlusskammer
des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemäß Artikel 81 § 3 des Dekrets vom 27. Juni 2005 über den Rundfunk und die Kinovorstellungen
Am 9. Oktober 2007 verabschiedete die Gutachtenkammer ihr erstes, von der Regierung angefragte Gutachten:
Auszug aus dem Gutachten:
In einer Gesellschaft, die die Gleichstellung von Mann und Frau anstrebt, ist das Bild der Frau nicht von dem des Mannes zu trennen, orientiert sich das eine doch am anderen.
Im Gutachten 05/2006 bittet die Regierung der Französischen Gemeinschaft unter anderem um die Ausarbeitung von Vorschlägen zum Anstreben einer nicht diskriminierenden Darstellung von Frauen und Männern in den Medien.
Die Anforderungen des Herrn Ministers sind in diesem Zusammenhang sowohl realistisch, was die Notwendigkeit der Gleichstellung der Frau neben den Mann betrifft, als auch weitsichtig genug, um eine Verschiebung der Diskriminierung von der Frau auf den Mann entgegenwirken zu wollen.
Im Folgenden legt der Medienrat anhand von Fallbeispielen und Zahlen die mediale Grundstimmung bzw. die effektive Präsenz der Frauen in den Medien dar.
Vorliegendes Gutachten könnte Thema einer Doktorarbeit sein. Wir beschränken uns hier auf die deutschen und belgischen Medien im Allgemeinen und haben anhand der uns von den Medienanbietern mitgeteilten Informationen versucht, ein Bild der Frau in den Medien der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu zeichnen.
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Das vollständige Gutachten können Sie hier downloaden.